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   VGH Baden-Württemberg, 03.04.2007 - 8 S 2835/06   

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VGH Baden-Württemberg, 03.04.2007 - 8 S 2835/06 (https://dejure.org/2007,5184)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.04.2007 - 8 S 2835/06 (https://dejure.org/2007,5184)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. April 2007 - 8 S 2835/06 (https://dejure.org/2007,5184)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot im Bauplanungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines Lebensmittelmarktes; Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes durch die Zulassung eines Einzelvorhabens; Bestehen unmittelbar negativer Auswirkungen ...

  • Judicialis

    BauGB § 2 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 2 Abs. 2
    Genehmigung Einzelvorhaben, Baurecht Beteiligung Gemeinde, Beteiligung höhere Verwaltungsbehörde, Baurecht Nachbarschutz: Abstimmungsgebot, Interkommunal, Planungshoheit, Nachbargemeinde, Abwehrrecht, Einzelvorhaben, Rücksichtnahme, Einzelhandelskonzept

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Interkommunales Abstimmungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2007, 310
  • BauR 2007, 1614
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2007 - 8 S 2835/06
    Eine Nachbargemeinde kann Rechtsschutz gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens begehren, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots (§ 2 Abs. 2 BauGB) beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf eine konkrete und schutzwürdige städtebauliche Konzeption ausgehen können - "gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot" (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 und Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25).

    Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens wenden, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes nach § 2 Abs. 2 BauGB beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde ausgehen können - "gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot" (grundlegend BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209; BVerwG, Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 zur Baugenehmigung nach § 35 BauGB; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, DVBl. 1993, 658; zur Voraussetzung der Rechtswidrigkeit der Zulassungsentscheidung nach der jeweiligen Genehmigungsschranke vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 1, § 2 RdNr. 103 und Uechtritz, NVwZ 2003, 176).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2007 - 8 S 2835/06
    Eine Nachbargemeinde kann Rechtsschutz gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens begehren, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots (§ 2 Abs. 2 BauGB) beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf eine konkrete und schutzwürdige städtebauliche Konzeption ausgehen können - "gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot" (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 und Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25).

    Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens wenden, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes nach § 2 Abs. 2 BauGB beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde ausgehen können - "gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot" (grundlegend BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209; BVerwG, Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 zur Baugenehmigung nach § 35 BauGB; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, DVBl. 1993, 658; zur Voraussetzung der Rechtswidrigkeit der Zulassungsentscheidung nach der jeweiligen Genehmigungsschranke vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 1, § 2 RdNr. 103 und Uechtritz, NVwZ 2003, 176).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2007 - 8 S 2835/06
    Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens wenden, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes nach § 2 Abs. 2 BauGB beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde ausgehen können - "gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot" (grundlegend BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209; BVerwG, Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 zur Baugenehmigung nach § 35 BauGB; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, DVBl. 1993, 658; zur Voraussetzung der Rechtswidrigkeit der Zulassungsentscheidung nach der jeweiligen Genehmigungsschranke vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 1, § 2 RdNr. 103 und Uechtritz, NVwZ 2003, 176).
  • VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06

    Zur Möglichkeit störender Auswirkungen eines Einzelhandelsbetriebs auf eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.04.2007 - 8 S 2835/06
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 9. November 2006 - 9 K 876/06 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 2875/06

    Gemeindlicher Rechtsschutz gegen raumordnungsrechtswidrigen Bauleitplan einer

    Es kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Tragen, wenn vom Bauleitplan einer (regelmäßig, aber nicht zwingend) benachbarten Gemeinde "unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art" auf städtebaulich relevante gemeindliche Belange ausgehen können (sog. "Krabbenkamp"-Formel); in diesem Fall kann sich die Nachbargemeinde auch gegen die Genehmigung eines Einzelvorhabens zur Wehr setzen; maßgeblich ist die Reichweite der Auswirkungen, während - anders als für die rechtliche Betroffenheit einer Gemeinde durch eine Fachplanung - es nicht darauf ankommt, dass eine hinreichend bestimmte Planung vorliegt und gerade diese nachhaltig gestört wird (vgl. zu all dem BVerwG, Urteil vom 08.09.1972 - 4 C 17.71 -, BVerwGE 40, 32 ff. sowie Urteile vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209, und vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 = NVwZ 2003, 86; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.04.2007 - 8 S 2835/06 -, BWGZ 2007, 504).
  • VG Stuttgart, 15.03.2016 - 10 K 1251/13

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung eines Einkaufszentrums -

    Dass ein Verstoß gegen eine gegebene Planungspflicht gegenüber einem Einzelvorhaben in der Weise vorrangig zu beurteilen ist, dass dieses Einzelvorhaben nicht zugelassen werden kann, weil diese Zulassung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes nach § 2 Abs. 2 BauGB beruhe und von diesem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde ausgehen könnten , hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bisher - soweit ersichtlich - allein im Zusammenhang mit einer begehrten Baugenehmigung nach § 35 BauGB entschieden (Beschluss vom 03.04.2007 - 8 S 2835/06 -, VBlBW 2007, 310 f. und Juris, dort Rn. 2; ebenso bereits BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5/01 -, BVerwGE 117, 25-42 und Juris).
  • VG Stuttgart, 21.10.2020 - 15 K 10385/18
    Zwar kann sich eine Nachbargemeinde gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens wenden, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots nach § 2 Abs. 2 BauGB beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde ausgehen können ("gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot", VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2007 - 8 S 2835/06 -, juris Rn. 2 m. w. N.; dazu nachfolgend a) und b)).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2007 - 8 S 1820/07

    Klage einer Gemeinde gegen einen Einzelhandelsbetrieb auf dem Gebiet einer

    Dagegen stellt § 2 Abs. 2 BauGB keine eigenständige, unabhängig von den Zulassungsregelungen der §§ 29 ff. BauGB zu beurteilende Zulassungsschranke für die Verwirklichung von Vorhaben dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2.1993, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 3.4.2007 - 8 S 2835/06 - Uechtritz, Interkommunales Abstimmungsgebot und gemeindliche Nachbarklage, NVwZ 2003, 176).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2010 - 3 S 2190/10

    Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb im unbeplanten Innenbereich; Abwehrrecht einer

    Diese sind nur erfüllt, wenn "unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art" auf zentrale Versorgungsbereiche der Nachbargemeinden ausgehen können (sog. "Krabbenkamp"-Formel, vgl. BVerwG, Urteile vom 08.09.1972 - IV C 17.71 -, DVBl. 1973, 34 und vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, ZfBR 1990, 154 ff.; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.04.2007 - 8 S 2835/06 -, VBlBW 2007, 310 ff.).
  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 15 ZB 17.1831

    Nachbarklage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Sportcampus

    Ein solcher Fall einer Verletzung des § 2 Abs. 2 BauGB durch die Einzelgenehmigung ("gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot", vgl. VGH BW, B.v. 3.4.2007 - 8 S 2835/06 - juris Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 11.2.1993 a.a.O.) erscheint grundsätzlich auch dann möglich, wenn eine Gemeinde - zumal dann, wenn sie selbst für die Erteilung der Baugenehmigung zuständig ist - statt einer an sich gebotenen Änderung des Bebauungsplans dem Bauherrn eine Zulassung über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB verschafft (vgl. NdsOVG, B.v. 30.11.2005 a.a.O. juris Rn. 37; Hoffmann, NVwZ 2010, 738/740).
  • VG Frankfurt/Main, 02.11.2007 - 8 G 2552/07

    Baurecht: Abwehrrechte einer Gemeinde gegen geplante Baumaßnahmen für

    In dieser Entscheidung hat das Gericht, soweit der dort entschiedene Fall überhaupt einen mit der hier zu beurteilenden Sachverhaltsgestaltung vergleichbaren Fall zum Inhalt hatte, es ausdrücklich offen gelassen, ob § 2 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 BauGB nur dann zu Gunsten der Nachbargemeinde eingreift, wenn das in Rede stehende Vorhaben störende Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche hat oder haben kann (Leitsatz 5, zitiert nach juris).Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dem sich das Gericht insoweit anschließt, hat hierzu ausgeführt, dass eine Nachbargemeinde Rechtsschutz gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens nur dann begehren kann, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots i.S.d. § 2 Abs. 2 BauGB beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf eine konkrete und schutzwürdige städtebauliche Konzeption ausgehen können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2007 - 8 S 2835/06 - zitiert nach juris).
  • VG Sigmaringen, 11.07.2007 - 9 K 732/07

    Frage der Verletzung des gemeindenachbarlichen Rücksichtnahmegebots durch

    4 Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens wenden, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes nach § 2 Abs. 2 BauGB beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde ausgehen können - "gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot" (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 03.04.2007 - 8 S 2835/06 -, BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209; BVerwG, Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 zur Baugenehmigung nach § 35 BauGB; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, DVBl. 1993, 658; zur Voraussetzung der Rechtswidrigkeit der Zulassungsentscheidung nach der jeweiligen Genehmigungsschranke vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 1, § 2 RdNr. 103 und Uechtritz, NVwZ 2003, 176).
  • VG Frankfurt/Main, 02.11.2007 - 8 G 2535/07

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine der Nachbargemeinde erteilten

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dem sich das Gericht insoweit anschließt, hat hierzu ausgeführt, dass eine Nachbargemeinde Rechtsschutz gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens nur dann begehren kann, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots i.S.d. § 2 Abs. 2 BauGB beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf eine konkrete und schutzwürdige städtebauliche Konzeption ausgehen können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2007 - 8 S 2835/06 - zitiert nach juris).
  • VG Augsburg, 02.09.2008 - Au 4 S 08.986

    Antrag der Nachbar-Gemeinde auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch

    Eine Nachbargemeinde kann sich gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens wenden, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebotes nach § 2 Abs. 2 BauGB beruhtundvon dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde ausgehen können - "gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot" (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209; VGH BW vom 3.4.2007 - 8 S 2835/06 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 26.05.2008 - 2 K 1515/08

    Eilantrag der Nachbargemeinde Neuffen erfolgreich: Vorläufiger Baustopp für

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